Hilfreiche Informationen zur evtl. Kostenerstattung

Informationen über die Abrechnungsmöglichkeiten für Heilpraktiker für Psychotherapie und mögliche Erstattung für die Patienten/Klienten

Heilpraktiker für Psychotherapie haben verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, abhängig von der Art der Versicherung des Patienten und individuellen Vereinbarungen. Grundsätzlich geht der Patient/Klient einen Behandlungsvertrag mit dem Heilpraktiker ein und tritt in Vorleistung der abgerechneten Behandlungskosten.

1. Privatabrechnung (Selbstzahler)

  • Der Patient zahlt die Kosten direkt an den Heilpraktiker.
  • Die Preise werden meist nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder individuell festgelegt.
  • Vorteil: Weniger Bürokratie, flexible Gestaltung der Therapie.

2. Private Krankenversicherung (PKV)

  • Manche privaten Versicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen, abhängig vom Tarif.
  • Patienten sollten vorab klären, ob psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker erstattet werden.
  • Abrechnung erfolgt meist nach GebüH oder individuell vereinbarten Sätzen.

3. Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen

  • Einige gesetzlich Versicherte haben eine Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen erstattet.
  • Erstattungsumfang variiert je nach Tarif (z. B. feste Jahressummen oder prozentuale Erstattung).
  • Einige Beispiele für Versicherungen mit Heilpraktikerleistungen:

Allianz, Barmenia, HansaMerkur, Signal Iduna, Continentale, Concordia, Münchner Verein Naturmedizin, Advigon Alternativmedizin, Gothaer mediambulant, Nürnberger Amed u.v.m.

4. Beihilfe (für Beamte)

  • Manche Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen anteilig.
  • Es gelten bestimmte Höchstsätze, oft angelehnt an die GebüH.

5. Abrechnung über das Finanzamt (Steuerliche Absetzbarkeit)

  • Patienten können Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen.
  • Voraussetzung: Die Kosten überschreiten die zumutbare Eigenbelastung.

6. Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen (selten)

Ausnahme: Manche Kassen erstatten in besonderen Fällen (z. B. lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten) einen Teil der Kosten nach vorheriger Absprache

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie in der Regel nicht.