Informationen über die Abrechnungsmöglichkeiten für Heilpraktiker für Psychotherapie und mögliche Erstattung für die Patienten/Klienten
Heilpraktiker für Psychotherapie haben verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, abhängig von der Art der Versicherung des Patienten und individuellen Vereinbarungen. Grundsätzlich geht der Patient/Klient einen Behandlungsvertrag mit dem Heilpraktiker ein und tritt in Vorleistung der abgerechneten Behandlungskosten.
1. Privatabrechnung (Selbstzahler)
- Der Patient zahlt die Kosten direkt an den Heilpraktiker.
- Die Preise werden meist nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder individuell festgelegt.
- Vorteil: Weniger Bürokratie, flexible Gestaltung der Therapie.
2. Private Krankenversicherung (PKV)
- Manche privaten Versicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen, abhängig vom Tarif.
- Patienten sollten vorab klären, ob psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker erstattet werden.
- Abrechnung erfolgt meist nach GebüH oder individuell vereinbarten Sätzen.
3. Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
- Einige gesetzlich Versicherte haben eine Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen erstattet.
- Erstattungsumfang variiert je nach Tarif (z. B. feste Jahressummen oder prozentuale Erstattung).
- Einige Beispiele für Versicherungen mit Heilpraktikerleistungen:
Allianz, Barmenia, HansaMerkur, Signal Iduna, Continentale, Concordia, Münchner Verein Naturmedizin, Advigon Alternativmedizin, Gothaer mediambulant, Nürnberger Amed u.v.m.
4. Beihilfe (für Beamte)
- Manche Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen anteilig.
- Es gelten bestimmte Höchstsätze, oft angelehnt an die GebüH.
5. Abrechnung über das Finanzamt (Steuerliche Absetzbarkeit)
- Patienten können Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen.
- Voraussetzung: Die Kosten überschreiten die zumutbare Eigenbelastung.
6. Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen (selten)
Ausnahme: Manche Kassen erstatten in besonderen Fällen (z. B. lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten) einen Teil der Kosten nach vorheriger Absprache
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie in der Regel nicht.